Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 in Tirol verbindliche Mindestlöhne für Hausbetreuer, Aufzugs‑, Schwimmbad‑ und Heizungsanlagen‑Personal fest, inklusive Pauschalbeträge und Zuschläge.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 in Tirol verbindliche Mindestlöhne für Hausbetreuer, Aufzugs‑, Schwimmbad‑ und Heizungsanlagen‑Personal fest, inklusive Pauschalbeträge und Zuschläge.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Tirol und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, einschließlich Hausbesitzer ohne Kollektivvertrag.
- Für die Aufzugbetreuung werden monatliche Pauschalbeträge von 91,71 € bis zu vier Geschossen und 5,73 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
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