Zusammenfassung
Die Verordnung legt den neuen Mindestlohn für Hausbesorger/innen im Bundesland Vorarlberg fest, definiert die Berechnungsgrundlagen und zusätzliche Zuschläge und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den neuen Mindestlohn für Hausbesorger/innen im Bundesland Vorarlberg fest, definiert die Berechnungsgrundlagen und zusätzliche Zuschläge und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Hausbesorger/innen und deren Arbeitgeber im Bundesland Vorarlberg, sofern kein gültiger Kollektivvertrag besteht.
- Der Grundlohn beträgt 0,2495 € pro Quadratmeter Wohnfläche und ebenfalls 0,2495 € für andere Räumlichkeiten.
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