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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Vorarlberg (ab 01.01.2016)
Verordnung vom 19.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2016 in Vorarlberg Mindestlöhne für Hausbesorger fest, definiert Pauschalbeträge für Aufzugsbetreuung, Schwimmbäder, Gartenpflege und Heizungsanlagen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2016 in Vorarlberg Mindestlöhne für Hausbesorger fest, definiert Pauschalbeträge für Aufzugsbetreuung, Schwimmbäder, Gartenpflege und Heizungsanlagen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind.
  • Für die Aufzugsbetreuung wird ein Grundbetrag von 91,67 € für bis zu vier Geschosse und 5,70 € pro zusätzlichem Geschoss monatlich bezahlt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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