Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2016 in Vorarlberg Mindestlöhne für Hausbesorger fest, definiert Pauschalbeträge für Aufzugsbetreuung, Schwimmbäder, Gartenpflege und Heizungsanlagen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2016 in Vorarlberg Mindestlöhne für Hausbesorger fest, definiert Pauschalbeträge für Aufzugsbetreuung, Schwimmbäder, Gartenpflege und Heizungsanlagen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind.
- Für die Aufzugsbetreuung wird ein Grundbetrag von 91,67 € für bis zu vier Geschosse und 5,70 € pro zusätzlichem Geschoss monatlich bezahlt.
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