<!--[-->Umwidmung von COXEVAC und BLUEVAC‑Impfstoffen auf weitere Tierarten<!--]-->
Umwidmung von COXEVAC und BLUEVAC‑Impfstoffen auf weitere Tierarten
Verordnung vom 19.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt den Einsatz der Impfstoffe COXEVAC und BLUEVAC 4 bei zusätzlichen Tierarten (Schafe bzw. Ziegen) in Österreich, legt eine Wartezeit von null Tagen fest und führt Melde‑ sowie Dokumentationspflichten für Tierärzte ein.
Bundesministerium für Gesundheit11/19/2015XXV
Tiermedizin

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt den Einsatz der Impfstoffe COXEVAC und BLUEVAC 4 bei zusätzlichen Tierarten (Schafe bzw. Ziegen) in Österreich, legt eine Wartezeit von null Tagen fest und führt Melde‑ sowie Dokumentationspflichten für Tierärzte ein.

Schwerpunkte

  • Der Impfstoff COXEVAC, bisher für Rinder und Ziegen zugelassen, darf nun auch bei Schafen in Österreich eingesetzt werden; die Wartezeit beträgt 0 Tage.
  • Impfungen mit COXEVAC müssen vom verantwortlichen Tierarzt innerhalb von sechs Wochen dem Bundesministerium für Gesundheit gemeldet werden, inklusive Angaben zu Tierarzt, Halter, Anzahl der Tiere, Grund der Impfung und ob es sich um eine Erst‑ oder Auffrischungsimpfung handelt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS © Parlamentsdirektion

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ


9E - Wien Süd-West



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.