Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt den Einsatz der Impfstoffe COXEVAC und BLUEVAC 4 bei zusätzlichen Tierarten (Schafe bzw. Ziegen) in Österreich, legt eine Wartezeit von null Tagen fest und führt Melde‑ sowie Dokumentationspflichten für Tierärzte ein.Bundesministerium für Gesundheit11/19/2015XXV
Tiermedizin
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt den Einsatz der Impfstoffe COXEVAC und BLUEVAC 4 bei zusätzlichen Tierarten (Schafe bzw. Ziegen) in Österreich, legt eine Wartezeit von null Tagen fest und führt Melde‑ sowie Dokumentationspflichten für Tierärzte ein.Schwerpunkte
- Der Impfstoff COXEVAC, bisher für Rinder und Ziegen zugelassen, darf nun auch bei Schafen in Österreich eingesetzt werden; die Wartezeit beträgt 0 Tage.
- Impfungen mit COXEVAC müssen vom verantwortlichen Tierarzt innerhalb von sechs Wochen dem Bundesministerium für Gesundheit gemeldet werden, inklusive Angaben zu Tierarzt, Halter, Anzahl der Tiere, Grund der Impfung und ob es sich um eine Erst‑ oder Auffrischungsimpfung handelt.
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