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Änderung der Parameterverordnung – Arbeitslosenversicherung (2015)
Verordnung vom 19.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Berechnungsgrundlage der Arbeitslosenversicherung um Kurzarbeits‑ und Alters‑zuschüsse, legt Höchstbeträge für die jeweiligen Finanzjahre fest und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen11/19/2015XXV
Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Berechnungsgrundlage der Arbeitslosenversicherung um Kurzarbeits‑ und Alters‑zuschüsse, legt Höchstbeträge für die jeweiligen Finanzjahre fest und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Parameter für den variablen Teil der Arbeitslosenversicherung wird auf die Summe aller Auszahlungen nach § 6 Abs. 1 AlVG sowie die Versicherungs‑ und Kurzarbeitsleistungen festgelegt.
  • Kurzarbeits‑ und Qualifizierungs‑Kurzarbeits‑Beihilfen werden in die Berechnung des Parameters aufgenommen. Für das Finanzjahr 2015 darf der Betrag 30 Mio. € nicht überschreiten, für die Jahre 2016‑2019 jeweils 20 Mio. €.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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