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Änderung der Bluetongue‑Bekämpfungsverordnung 2013
Verordnung vom 20.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Tierseuchen‑Kontrollen um verpflichtende klinische Untersuchungen und Blutproben, streicht bestimmte Prüfungsabschnitte und legt neue Schutzzonen in mehreren Bundesländern fest.
Bundesministerium für Gesundheit11/20/2015XXV
Umwelt
Gesundheit
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Tierseuchen‑Kontrollen um verpflichtende klinische Untersuchungen und Blutproben, streicht bestimmte Prüfungsabschnitte und legt neue Schutzzonen in mehreren Bundesländern fest.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schreibt vor, dass alle Tiere eines Bestandes gründlich klinisch untersucht und Blutproben von einer statistisch aussagekräftigen Zahl von Tieren entnommen werden müssen, wobei vorrangig Verdachtsfälle zu prüfen sind.
  • Der bisherige § 4 Abs. 4, der zusätzliche Untersuchungsanforderungen enthielt, wird vollständig gestrichen.
Dokumente (PDFs)
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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