Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Tierseuchen‑Kontrollen um verpflichtende klinische Untersuchungen und Blutproben, streicht bestimmte Prüfungsabschnitte und legt neue Schutzzonen in mehreren Bundesländern fest.Bundesministerium für Gesundheit11/20/2015XXV
Umwelt
Gesundheit
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Tierseuchen‑Kontrollen um verpflichtende klinische Untersuchungen und Blutproben, streicht bestimmte Prüfungsabschnitte und legt neue Schutzzonen in mehreren Bundesländern fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung schreibt vor, dass alle Tiere eines Bestandes gründlich klinisch untersucht und Blutproben von einer statistisch aussagekräftigen Zahl von Tieren entnommen werden müssen, wobei vorrangig Verdachtsfälle zu prüfen sind.
- Der bisherige § 4 Abs. 4, der zusätzliche Untersuchungsanforderungen enthielt, wird vollständig gestrichen.
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