<!--[-->Änderung der Mitwirkungs‑Verordnung für die Städte Bludenz, Dornbirn, Feldkirch und umliegende Marktgemeinden<!--]-->
Änderung der Mitwirkungs‑Verordnung für die Städte Bludenz, Dornbirn, Feldkirch und umliegende Marktgemeinden
Verordnung vom 20.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Mitwirkungsregelung für Bedienstete mehrerer Gemeinden beim Finanzamt Feldkirch und legt fest, dass sie am 31. Dezember 2017 endet.
Bundesministerium für Finanzen11/20/2015XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Mitwirkungsregelung für Bedienstete mehrerer Gemeinden beim Finanzamt Feldkirch und legt fest, dass sie am 31. Dezember 2017 endet.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 80a Bewertungsgesetz, um die Mitwirkung von kommunalen Bediensteten bei der Einheitsbewertung zu regeln.
  • Die Verordnung legt fest, dass sie am 31. Dezember 2017 außer Kraft tritt.
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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