Mindestlohntarif für private Kinderbetreuungseinrichtungen (ab 01.01.2016)
Verordnung vom 20.11.2015Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für alle Beschäftigten in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen fest. Sie definiert die betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bestimmt gestaffelte Gehälter nach Berufsjahren und enthält Sonderzulagen sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszahlungen. Der Tarif gilt seit dem 1. Jänner 2016.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/20/2015XXV
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für alle Beschäftigten in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen fest. Sie definiert die betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bestimmt gestaffelte Gehälter nach Berufsjahren und enthält Sonderzulagen sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszahlungen. Der Tarif gilt seit dem 1. Jänner 2016.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass sie für private Kindergärten, -krippen, -horte, Vereine mit Tagesmüttern und selbst‑organisierte Eltern‑ bzw. Kindergruppen gilt, sofern diese nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen wird ein gestaffeltes Gehalt nach Berufsjahren von 2 100 € bis 2 857 € brutto monatlich festgelegt.
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