Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest, sofern kein Kollektivvertrag besteht.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/20/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest, sofern kein Kollektivvertrag besteht.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen in Österreich, sofern kein Kollektivvertrag besteht; ausgenommen sind künstlerische Einrichtungen und bestimmte Ausbildungsbetriebe.
- Sieben Beschäftigungsgruppen werden definiert, deren Mindestlöhne nach Berufsjahren und Qualifikationsstufen gestaffelt sind.
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