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Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen (gültig ab 01.01.2016)
Verordnung vom 20.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/20/2015XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen fest, sofern kein Kollektivvertrag besteht.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen in Österreich, sofern kein Kollektivvertrag besteht; ausgenommen sind künstlerische Einrichtungen und bestimmte Ausbildungsbetriebe.
  • Sieben Beschäftigungsgruppen werden definiert, deren Mindestlöhne nach Berufsjahren und Qualifikationsstufen gestaffelt sind.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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