Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohn von 415,72 € brutto pro Monat für Au‑Pairs fest und regelt weitere Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung, Sprachkurse, Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2016 für alle neu abgeschlossenen Au‑Pair‑Verhältnisse.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/20/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohn von 415,72 € brutto pro Monat für Au‑Pairs fest und regelt weitere Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung, Sprachkurse, Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2016 für alle neu abgeschlossenen Au‑Pair‑Verhältnisse.Schwerpunkte
- Der monatliche Mindestlohn für Au‑Pairs beträgt 415,72 € brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19 Stunden inklusive Bereitschaft.
- Wenn die Au‑Pair‑Kraft keine Unterkunft oder Verpflegung erhält, muss der Arbeitgeber diese Leistungen in Geld auszahlen – pro Tag ein 30‑stel des festgelegten Bewertungssatzes.
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