Mindestlohntarif für Helfer*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindertagesstätten
Verordnung vom 20.11.2015Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 verbindliche Mindestlöhne für Helfer*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest und definiert Lohnstufen, Teilzeitregelungen sowie Sonderzulagen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/20/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 verbindliche Mindestlöhne für Helfer*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest und definiert Lohnstufen, Teilzeitregelungen sowie Sonderzulagen.Schwerpunkte
- Der Mindestlohn wird nach Berufsjahren gestaffelt: von 1 435 € im 1./2. Jahr bis 1 711 € ab dem 27. Jahr.
- Teilzeitbeschäftigte erhalten den anteiligen Lohn, wobei 1 % des Monatslohns einer Arbeitsstunde entspricht.
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