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Mindestlohntarif für Helfer*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindertagesstätten
Verordnung vom 20.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 verbindliche Mindestlöhne für Helfer*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest und definiert Lohnstufen, Teilzeitregelungen sowie Sonderzulagen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/20/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2016 verbindliche Mindestlöhne für Helfer*innen und Kinderbetreuer*innen in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest und definiert Lohnstufen, Teilzeitregelungen sowie Sonderzulagen.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohn wird nach Berufsjahren gestaffelt: von 1 435 € im 1./2. Jahr bis 1 711 € ab dem 27. Jahr.
  • Teilzeitbeschäftigte erhalten den anteiligen Lohn, wobei 1 % des Monatslohns einer Arbeitsstunde entspricht.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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