Zusammenfassung
Die 2. Novelle zur Kontrollgerätekartenverordnung senkt die Gebühren von 70 Euro auf 45 Euro und von 14 Euro auf 9 Euro und legt das Inkrafttreten zum 1. März 2015 fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/26/2015XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die 2. Novelle zur Kontrollgerätekartenverordnung senkt die Gebühren von 70 Euro auf 45 Euro und von 14 Euro auf 9 Euro und legt das Inkrafttreten zum 1. März 2015 fest.Schwerpunkte
- Die Gebühr im ersten Teil von § 6 wird von 70 Euro auf 45 Euro reduziert.
- Die Gebühr im zweiten Teil von § 6 wird von 14 Euro auf 9 Euro gesenkt.
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