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Regelung zur Besetzung von Beratungs- und Koordinator‑Stellen an Schulen
Verordnung vom 20.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wie viele Bildungs‑, Schüler‑ und Berufsorientierungs‑Berater*innen an Schulen eingesetzt werden müssen. Die Zahl richtet sich nach der Schülerzahl und gilt für öffentliche sowie private Schulen mit gesetzlich anerkannter Schulart.
Bundesministerium für Bildung und Frauen11/20/2015XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wie viele Bildungs‑, Schüler‑ und Berufsorientierungs‑Berater*innen an Schulen eingesetzt werden müssen. Die Zahl richtet sich nach der Schülerzahl und gilt für öffentliche sowie private Schulen mit gesetzlich anerkannter Schulart.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle öffentlichen Schulen sowie für private Schulen, die eine gesetzlich geregelte Schulartbezeichnung führen.
  • Für mittlere und höhere Schulen wird je nach Schülerzahl ein festgelegter Mindestumfang an Bildungsberater*innen bestellt (1‑5 weitere Berater*innen).
Dokumente (PDFs)
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