<!--[-->IESG‑Zuschlagsverordnung 2016 – Erhöhung des Arbeitslosenversicherungszuschlags<!--]-->
IESG‑Zuschlagsverordnung 2016 – Erhöhung des Arbeitslosenversicherungszuschlags
Verordnung vom 24.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass ab dem 1. Jänner 2016 ein zusätzlicher Zuschlag von 0,35 % auf den Arbeitslosenversicherungsbeitrag erhoben wird.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2015XXV
Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass ab dem 1. Jänner 2016 ein zusätzlicher Zuschlag von 0,35 % auf den Arbeitslosenversicherungsbeitrag erhoben wird.

Schwerpunkte

  • Ein Zuschlag von 0,35 % wird ab dem Jahr 2016 auf den Arbeitslosenversicherungsbeitrag erhoben.
  • Die Rechtsgrundlage für den Zuschlag ist § 12 Abs. 3 Z 2 des Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetzes.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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