Zusammenfassung
Die Verordnung 376/2015 führt den 52. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die amtliche Ausgabe 2015 in Kraft und hebt alle alten Monographien auf, die durch die neue Ausgabe ersetzt werden.Bundesministerium für Gesundheit11/24/2015XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 376/2015 führt den 52. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die amtliche Ausgabe 2015 in Kraft und hebt alle alten Monographien auf, die durch die neue Ausgabe ersetzt werden.Schwerpunkte
- Die amtliche Ausgabe 2015 des Österreichischen Arzneibuchs wird in Kraft gesetzt.
- Alle bisherigen Monographien und Texte, die durch die neue Ausgabe ersetzt werden, verlieren ihre Rechtskraft.
Dokumente (PDFs)
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