<!--[-->Einführung des 52. Nachtrags zum Österreichischen Arzneibuch 2015<!--]-->
Einführung des 52. Nachtrags zum Österreichischen Arzneibuch 2015
Verordnung vom 24.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung 376/2015 führt den 52. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die amtliche Ausgabe 2015 in Kraft und hebt alle alten Monographien auf, die durch die neue Ausgabe ersetzt werden.
Bundesministerium für Gesundheit11/24/2015XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 376/2015 führt den 52. Nachtrag zum Arzneibuch ein, setzt die amtliche Ausgabe 2015 in Kraft und hebt alle alten Monographien auf, die durch die neue Ausgabe ersetzt werden.

Schwerpunkte

  • Die amtliche Ausgabe 2015 des Österreichischen Arzneibuchs wird in Kraft gesetzt.
  • Alle bisherigen Monographien und Texte, die durch die neue Ausgabe ersetzt werden, verlieren ihre Rechtskraft.
Dokumente (PDFs)
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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