Zusammenfassung
Die Verordnung 377/2015 legt neue Höchstwerte für die Klassengröße in vielen technischen, kreativen und praktischen Unterrichtsfächern fest. Sie führt kleinere Klassen von 20‑25 Schülern für bestimmte Fächer ein und definiert spezielle Ausnahmen sowie Stufen‑weise Inkrafttretensdaten ab September 2016.Bundesministerium für Bildung und Frauen11/25/2015XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 377/2015 legt neue Höchstwerte für die Klassengröße in vielen technischen, kreativen und praktischen Unterrichtsfächern fest. Sie führt kleinere Klassen von 20‑25 Schülern für bestimmte Fächer ein und definiert spezielle Ausnahmen sowie Stufen‑weise Inkrafttretensdaten ab September 2016.Schwerpunkte
- Für Unterrichtsgegenstände wie Konstruktionsübungen, Fachzeichnen, Textilverarbeitung usw. wird die Klassengröße auf maximal 20 Schüler festgelegt.
- Für kreative Fächer (Entwurf, Mode, Design, Kunst, Musik etc.) wird die Klassengröße auf maximal 25 Schüler erhöht.
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