Zusammenfassung
Die Verordnung 378/2015 ergänzt und präzisiert die Seilbahn‑Überprüfungs‑Verordnung von 2013. Sie führt unabhängige, vom Bundesminister akkreditierte Prüfstellen ein, legt neue Fristen für die Erst‑ und Wiederholungsprüfungen nicht‑öffentlicher Seilbahnen fest und regelt die Verfahren bei verspäteten Prüfberichten.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/25/2015XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 378/2015 ergänzt und präzisiert die Seilbahn‑Überprüfungs‑Verordnung von 2013. Sie führt unabhängige, vom Bundesminister akkreditierte Prüfstellen ein, legt neue Fristen für die Erst‑ und Wiederholungsprüfungen nicht‑öffentlicher Seilbahnen fest und regelt die Verfahren bei verspäteten Prüfberichten.Schwerpunkte
- Der Begriff „Seilbahnüberprüfungsstelle“ wird auf akkreditierte, unabhängige Inspektionsstellen ausgeweitet, die vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft benannt werden.
- Alle geschlechtsspezifischen Formulierungen gelten gleichermaßen für Frauen und Männer.
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