Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Kettenstichstickerei in Vorarlberg fest: Mindeststundenlohn 6,96 €, sowie 10‑%‑Zuschläge für mehrfarbige Aufträge und für Arbeiten, die mindestens fünf Fäden per Hand erfordern. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2016.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/25/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Kettenstichstickerei in Vorarlberg fest: Mindeststundenlohn 6,96 €, sowie 10‑%‑Zuschläge für mehrfarbige Aufträge und für Arbeiten, die mindestens fünf Fäden per Hand erfordern. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2016.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Vorarlberg, sachlich für alle Heimarbeiten im Bereich Kettenstichstickerei und persönlich für alle Auftraggeber/innen und Heimarbeiter/innen, die solche Aufträge ausführen.
- Der Tarif tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft und gilt, bis er nach § 36 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes aufgehoben oder geändert wird.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.