Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen speziellen Tarif für Heimarbeiter*innen in der Schifflistickerei in Vorarlberg fest. Er tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft und gilt für alle Aufträge, die ab diesem Datum vergeben werden.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/25/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen speziellen Tarif für Heimarbeiter*innen in der Schifflistickerei in Vorarlberg fest. Er tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft und gilt für alle Aufträge, die ab diesem Datum vergeben werden.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Vorarlberg, sachlich für alle Heimarbeiten in der Schifflistickerei und persönlich für Auftraggeber*innen aus Industrie und Gewerbe sowie deren Heimarbeiter*innen.
- Der Tarif tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft und gilt für alle Aufträge, die ab diesem Datum erteilt werden, bis er aufgehoben oder geändert wird.
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