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Änderung der Werbekostensätze: Erhöhung des Höchstbetrags und Sonderregel für Expatriates
Verordnung vom 26.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung erhöht den Höchstbetrag für Werbungskosten von 5 000 € auf 10 000 €, führt eine Sonderregel für Expatriates ein und legt fest, ab welchem Steuerjahr die Änderungen gelten.
Bundesministerium für Finanzen11/26/2015XXV
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung erhöht den Höchstbetrag für Werbungskosten von 5 000 € auf 10 000 €, führt eine Sonderregel für Expatriates ein und legt fest, ab welchem Steuerjahr die Änderungen gelten.

Schwerpunkte

  • Der Betrag, der in § 1 Z 11 als Höchstwert für Werbungskosten gilt, wird von 5 000 € auf 10 000 € verdoppelt.
  • Für Expatriates, die unter § 1 Z 11 fallen, wird ein neuer Absatz (2) eingeführt: Kostenersätze nach § 26 Z 4 EStG 1988 dürfen den Pauschbetrag nicht reduzieren.
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Schelling Johann Georg, Dr.

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3 - Niederösterreich



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