Verlängerung des Verbots von gentechnisch verändertem Raps (GT73) bis 2021
Verordnung vom 26.11.2015Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Rapssamen der Linie GT73 um drei Jahre, bis zum 30. November 2021.Bundesministerium für Gesundheit11/26/2015XXV
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Rapssamen der Linie GT73 um drei Jahre, bis zum 30. November 2021.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 60 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes als rechtliche Grundlage für das Verbot.
- Das Verbot wird durch die Änderung von § 2 Abs. 2 der ursprünglichen Verordnung aus dem Jahr 2006 umgesetzt.
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