<!--[-->Änderung der Durchführungsverordnung zum Staatsanwaltschaftsgesetz (DV‑StAG) – 388/2015<!--]-->
Änderung der Durchführungsverordnung zum Staatsanwaltschaftsgesetz (DV‑StAG) – 388/2015
Verordnung vom 27.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung 388/2015 ändert die Durchführungsverordnung zum Staatsanwaltschaftsgesetz: Sie erweitert die Terminologie, regelt die Vorlage von Berichten an das Justizministerium und passt einzelne Formulierungen sowie Ziffern an. Die meisten Änderungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz11/27/2015XXV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 388/2015 ändert die Durchführungsverordnung zum Staatsanwaltschaftsgesetz: Sie erweitert die Terminologie, regelt die Vorlage von Berichten an das Justizministerium und passt einzelne Formulierungen sowie Ziffern an. Die meisten Änderungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

Schwerpunkte

  • In § 4 Abs. 2 wird vor dem Wort „Beschuldigte“ die Wortfolge „Angezeigte (Erstangezeigte), Verdächtige (Erstverdächtige) oder“ eingefügt, um Personen zu bezeichnen, die noch nicht beschuldigt sind.
  • In § 8 Abs. 1 werden die Wortfolgen „Angezeigte, Verdächtige oder“ bzw. das Wort „Beschuldigte“ durch „Personen“ ersetzt, um die Sprache zu vereinheitlichen.
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