Änderung der KMU‑Übertragungs‑Förderungsverordnung (NEUFÖG) – Anpassungen 2015
Verordnung vom 27.11.2015Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. November 2015 passt die Förderungsregeln für Klein‑ und Mittelbetriebe an: Sie ändert den Titel, korrigiert das Kürzel, senkt die Förderungsgrenze von 15 % auf 5 % und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2016 fest.Bundesministerium für Finanzen11/27/2015XXV
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. November 2015 passt die Förderungsregeln für Klein‑ und Mittelbetriebe an: Sie ändert den Titel, korrigiert das Kürzel, senkt die Förderungsgrenze von 15 % auf 5 % und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2016 fest.Schwerpunkte
- Die Förderungsgrenze wird von 15 % auf 5 % gesenkt, um mehr Klein‑ und Mittelbetriebe zu unterstützen.
- Die Wortfolge „(NeuFö 3)“ wird aus § 4 Abs. 1 gestrichen, weil sie überflüssig ist.
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