Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ändert das Neugründungs‑Förderungsgesetz: Sie passt den Titel an, vereinheitlicht das Kürzel, präzisiert Begriffe, senkt die Förderquote von 15 % auf 5 %, verlangt einen amtlichen Vordruck und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2016 fest.Bundesministerium für Finanzen11/27/2015XXV
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ändert das Neugründungs‑Förderungsgesetz: Sie passt den Titel an, vereinheitlicht das Kürzel, präzisiert Begriffe, senkt die Förderquote von 15 % auf 5 %, verlangt einen amtlichen Vordruck und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2016 fest.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird zu „Verordnung … zum Neugründungs‑Förderungsgesetz betreffend Neugründungen (Neugründungs‑Förderungsverordnung)“ geändert.
- Das Kürzel „NEUFÖG“ wird überall durch die Schreibweise „NeuFöG“ ersetzt, um einheitlich zu bleiben.
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