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Änderungen der Neugründungs‑Förderungsverordnung (2015)
Verordnung vom 27.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2015 ändert das Neugründungs‑Förderungsgesetz: Sie passt den Titel an, vereinheitlicht das Kürzel, präzisiert Begriffe, senkt die Förderquote von 15 % auf 5 %, verlangt einen amtlichen Vordruck und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2016 fest.
Bundesministerium für Finanzen11/27/2015XXV
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2015 ändert das Neugründungs‑Förderungsgesetz: Sie passt den Titel an, vereinheitlicht das Kürzel, präzisiert Begriffe, senkt die Förderquote von 15 % auf 5 %, verlangt einen amtlichen Vordruck und legt das Inkrafttreten auf den 1. Jänner 2016 fest.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird zu „Verordnung … zum Neugründungs‑Förderungsgesetz betreffend Neugründungen (Neugründungs‑Förderungsverordnung)“ geändert.
  • Das Kürzel „NEUFÖG“ wird überall durch die Schreibweise „NeuFöG“ ersetzt, um einheitlich zu bleiben.
Dokumente (PDFs)
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Schelling Johann Georg, Dr.

ÖVP


3 - Niederösterreich



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