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Anpassungsfaktor 2016 auf 1,012 festgesetzt
Verordnung vom 27.11.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Jahr 2016 auf 1,012 fest, um Renten‑ und Pensionsleistungen inflationsbereinigt zu halten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/27/2015XXV
Sozialversicherung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Anpassungsfaktor für das Jahr 2016 auf 1,012 fest, um Renten‑ und Pensionsleistungen inflationsbereinigt zu halten.

Schwerpunkte

  • Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2016 wird auf 1,012 festgesetzt.
  • Die Festsetzung basiert auf dem Richtwert nach § 108e Abs. 9 Z 1 des ASVG.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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