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FWF‑Vergütungsverordnung: Aufwandsentschädigung für Aufsichtsratsmitglieder
Verordnung vom 07.12.2015

Zusammenfassung

Die FWF‑Vergütungsverordnung legt die jährlichen Entschädigungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates des Österreichischen Wissenschaftsfonds fest: 3 500 € für den Vorsitzenden, 3 000 € für den Stellvertreter, 2 000 € für einfache Mitglieder und 1 000 € für beratende Mitglieder. Die Regelung trat am 7. Dezember 2015 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/7/2015XXV
Forschung und geistiges Eigentum

Zusammenfassung

Die FWF‑Vergütungsverordnung legt die jährlichen Entschädigungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates des Österreichischen Wissenschaftsfonds fest: 3 500 € für den Vorsitzenden, 3 000 € für den Stellvertreter, 2 000 € für einfache Mitglieder und 1 000 € für beratende Mitglieder. Die Regelung trat am 7. Dezember 2015 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält 3 500 € pro Jahr.
  • Der stellvertretende Vorsitzende erhält 3 000 € pro Jahr.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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