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Erklärung des Kollektivvertrages des ÖRK 2015 zur Satzung
Verordnung vom 07.12.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2015 zur Satzung, sodass er für alle Rettungs‑ und Krankentransportdienste in Österreich verbindlich wird – jedoch mit Ausschlüssen für Berg‑, Wasser‑, Höhlen‑ und Luftrettung sowie bestimmte Paragraphen und landesspezifische Anhänge.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/7/2015XXV
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2015 zur Satzung, sodass er für alle Rettungs‑ und Krankentransportdienste in Österreich verbindlich wird – jedoch mit Ausschlüssen für Berg‑, Wasser‑, Höhlen‑ und Luftrettung sowie bestimmte Paragraphen und landesspezifische Anhänge.

Schwerpunkte

  • Die Satzung gilt für alle Anbieter von Rettungs‑ und Krankentransportdiensten in Österreich, jedoch nicht für Berg‑, Wasser‑, Höhlen‑, Luftrettung oder Rettungshundestaffeln.
  • Der Kollektivvertrag vom 5. Juni 2015 wird durch diese Verordnung in eine Satzung umgewandelt und damit für das gesamte Bundesgebiet verbindlich.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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