Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2015 zur Satzung, sodass er für alle Rettungs‑ und Krankentransportdienste in Österreich verbindlich wird – jedoch mit Ausschlüssen für Berg‑, Wasser‑, Höhlen‑ und Luftrettung sowie bestimmte Paragraphen und landesspezifische Anhänge.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/7/2015XXV
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Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2015 zur Satzung, sodass er für alle Rettungs‑ und Krankentransportdienste in Österreich verbindlich wird – jedoch mit Ausschlüssen für Berg‑, Wasser‑, Höhlen‑ und Luftrettung sowie bestimmte Paragraphen und landesspezifische Anhänge.Schwerpunkte
- Die Satzung gilt für alle Anbieter von Rettungs‑ und Krankentransportdiensten in Österreich, jedoch nicht für Berg‑, Wasser‑, Höhlen‑, Luftrettung oder Rettungshundestaffeln.
- Der Kollektivvertrag vom 5. Juni 2015 wird durch diese Verordnung in eine Satzung umgewandelt und damit für das gesamte Bundesgebiet verbindlich.
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