Verordnung 409/2015 – Erweiterte Zuständigkeiten des ÖAeC im Leichtluftverkehr
Verordnung vom 11.12.2015Zusammenfassung
Die Verordnung 409/2015 überträgt dem Österreichischen Aero‑Club zahlreiche Aufgaben rund um Lizenzierung, Ausbildung und Aufsicht im Leichtluftverkehr und führt eine geschlechtsneutrale Formulierung ein.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/11/2015XXV
Luftverkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 409/2015 überträgt dem Österreichischen Aero‑Club zahlreiche Aufgaben rund um Lizenzierung, Ausbildung und Aufsicht im Leichtluftverkehr und führt eine geschlechtsneutrale Formulierung ein.Schwerpunkte
- Der ÖAeC übernimmt die Zuständigkeit für die Ausstellung, den Widerruf und die Untersagung von Lizenzen für Ultraleichtpiloten, Segelflieger, Fallschirmspringer, Freiballonfahrer sowie Hänge‑ und Paragleiter.
- Der ÖAeC legt Ausbildungsinhalte, Lehrpläne und zivilluftfahrtbezogene Hinweise (ZPH, ZPA) fest und veröffentlicht sie.
Dokumente (PDFs)
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