Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Wahltage der Hochschülerschaftswahlen 2015 auf den 19.–21. Mai fest und definiert sämtliche Fristen für Wahlberechtigung, Einreichung von Wahlvorschlägen, Kandidaturen sowie die Bekanntgabe der Ergebnisse.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/3/2015XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Wahltage der Hochschülerschaftswahlen 2015 auf den 19.–21. Mai fest und definiert sämtliche Fristen für Wahlberechtigung, Einreichung von Wahlvorschlägen, Kandidaturen sowie die Bekanntgabe der Ergebnisse.Schwerpunkte
- Die Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 2015 werden auf den 19., 20. und 21. Mai festgelegt.
- Der Stichtag für die Wahlberechtigung ist der 31. März 2015.
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