Zusammenfassung
Die Verordnung 131/2015 ändert die österreichische Arzneitaxe: Sie legt das Inkrafttreten einer neuen Preisliste (Anlage B) am 1. Jänner 2016 fest und passt zahlreiche Preisansätze für Medikamente sowie Gefäße an.Bundesministerium für Gesundheit12/15/2015XXV
Apotheke
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 131/2015 ändert die österreichische Arzneitaxe: Sie legt das Inkrafttreten einer neuen Preisliste (Anlage B) am 1. Jänner 2016 fest und passt zahlreiche Preisansätze für Medikamente sowie Gefäße an.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 7 des Apothekengesetzes, um die Arzneitaxe zu ändern.
- Ein neuer Absatz (49) wird nach § 11 Abs. 48 eingefügt, der das Inkrafttreten der überarbeiteten Anlage B am 1. Jänner 2016 festlegt.
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