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Erstattung von Aufwand für Anpassungen an das Kinderbetreuungsgeldgesetz
Verordnung vom 15.12.2015

Zusammenfassung

Eine 2015 erlassene Verordnung erstattet der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse 14.039,12 Euro für notwendige Anpassungen nach Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes.
Bundesministerium für Familien und Jugend12/15/2015XXV
Familie

Zusammenfassung

Eine 2015 erlassene Verordnung erstattet der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse 14.039,12 Euro für notwendige Anpassungen nach Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 38 Abs. 3 und 4 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes.
  • Sie legt fest, dass die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse einen einmaligen Aufwand von 14.039,12 Euro erstattet bekommt.
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