Zusammenfassung
Eine 2015 erlassene Verordnung erstattet der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse 14.039,12 Euro für notwendige Anpassungen nach Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes.Bundesministerium für Familien und Jugend12/15/2015XXV
Familie
Zusammenfassung
Eine 2015 erlassene Verordnung erstattet der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse 14.039,12 Euro für notwendige Anpassungen nach Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 38 Abs. 3 und 4 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes.
- Sie legt fest, dass die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse einen einmaligen Aufwand von 14.039,12 Euro erstattet bekommt.
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