Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (Verordnung 42/2015)
Verordnung vom 04.03.2015Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. März 2015 die Grundvergütung von € 313,00 und den Zuschlag von € 171,50 für Zivildienstleistende fest.Bundesministerium für Inneres3/4/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. März 2015 die Grundvergütung von € 313,00 und den Zuschlag von € 171,50 für Zivildienstleistende fest.Schwerpunkte
- Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf € 313,00 festgelegt.
- Ein Zuschlag von € 171,50 wird zur Grundvergütung hinzugerechnet.
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