<!--[-->Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (Verordnung 42/2015)<!--]-->
Änderung der Pauschalvergütung für Zivildienstleistende (Verordnung 42/2015) Verordnung vom 3/4/2015
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Bundesministerium für Inneres3/4/2015XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. März 2015 die Grundvergütung von € 313,00 und den Zuschlag von € 171,50 für Zivildienstleistende fest.

Schwerpunkte

  • Die Grundvergütung für Zivildienstleistende wird auf € 313,00 festgelegt.
  • Ein Zuschlag von € 171,50 wird zur Grundvergütung hinzugerechnet.
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