Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2016 die monatliche Ausgleichstaxe fest, die Arbeitgeber je nach Größe in drei Stufen zahlen müssen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu unterstützen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/16/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2016 die monatliche Ausgleichstaxe fest, die Arbeitgeber je nach Größe in drei Stufen zahlen müssen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu unterstützen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die monatliche Ausgleichstaxe für das Jahr 2016 fest.
- Für Unternehmen mit 25‑99 Beschäftigten beträgt die Taxe 251 € pro potenzielle zu beschäftigende Person und Monat.
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