<!--[-->Verordnung zur Rentenanpassung und Festlegung von Entschädigungswerten 2016<!--]-->
Verordnung zur Rentenanpassung und Festlegung von Entschädigungswerten 2016
Verordnung vom 16.12.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass ein Anpassungsfaktor von 1,012 im Jahr 2016 auf die Kriegsopferversorgung, Opferfürsorge, Heeresversorgung und Impfschadenentschädigung angewendet wird und definiert neue Beträge für zahlreiche Leistungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/16/2015XXV
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass ein Anpassungsfaktor von 1,012 im Jahr 2016 auf die Kriegsopferversorgung, Opferfürsorge, Heeresversorgung und Impfschadenentschädigung angewendet wird und definiert neue Beträge für zahlreiche Leistungen.

Schwerpunkte

  • Der einheitliche Anpassungsfaktor von 1,012 wird für das gesamte Jahr 2016 auf die Kriegsopferversorgung, Opferfürsorge, Heeresversorgung und Impfschadenentschädigung übertragen.
  • In der Kriegsopferversorgung werden zahlreiche Entschädigungsbeträge um den Faktor 1,012 erhöht (z. B. von 532,20 € auf 538,60 €, von 21,80 € auf 22,10 € usw.).
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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