<!--[-->Novelle der Sprengmittelkennzeichnungsverordnung 2015 – erweiterte Angaben, Importeur‑Klausel und CE‑Kennzeichnung<!--]-->
Novelle der Sprengmittelkennzeichnungsverordnung 2015 – erweiterte Angaben, Importeur‑Klausel und CE‑Kennzeichnung
Verordnung vom 17.12.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung 2015 ergänzt die Sprengmittelkennzeichnungsverordnung um erweiterte Hersteller‑/Importeurangaben, eine Importeur‑Klausel für Nicht‑EU‑Hersteller und führt das CE‑Zeichen als verpflichtendes Kennzeichen ein, wirksam ab 1. April 2016.
Bundesministerium für Inneres12/17/2015XXV
Umwelt
Industrie
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 2015 ergänzt die Sprengmittelkennzeichnungsverordnung um erweiterte Hersteller‑/Importeurangaben, eine Importeur‑Klausel für Nicht‑EU‑Hersteller und führt das CE‑Zeichen als verpflichtendes Kennzeichen ein, wirksam ab 1. April 2016.

Schwerpunkte

  • Erweiterte Angabe von Hersteller‑ und Importeurdaten bei der Kennzeichnung, indem nach dem Namen ein Komma und die Angaben zum Handelsnamen bzw. zur Postanschrift ergänzt werden.
  • Für Produkte von Herstellern außerhalb der EU wird zusätzlich die Angabe des Importeurs (Name, Handelsname/Marke und Postanschrift) verlangt.
Dokumente (PDFs)
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