Zusammenfassung
Die Bundesministerin für Inneres erklärt sechs Kasernen als Betreuungsstellen für die Versorgung von Soldatenfamilien. Die Verordnung gilt vom 18. Dezember 2015 bis zum 18. Juni 2016.Bundesministerium für Inneres12/18/2015XXV
öffentlicher Dienst
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Zusammenfassung
Die Bundesministerin für Inneres erklärt sechs Kasernen als Betreuungsstellen für die Versorgung von Soldatenfamilien. Die Verordnung gilt vom 18. Dezember 2015 bis zum 18. Juni 2016.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 11 Abs. 2 des Grundversorgungsgesetzes‑Bund 2005, um die ausgewählten Kasernen als Betreuungsstellen zu bestimmen.
- Sechs Kasernen werden namentlich genannt und jeweils mit genauer Adresse aufgeführt.
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