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Gleichstellung von Nebenleistungen im Pädagogischen Dienst
Verordnung vom 22.12.2015

Zusammenfassung

Die PD‑Nebenleistungsverordnung legt fest, wie verschiedene Zusatzaufgaben von Vertragslehrpersonen – z. B. Stellvertretungen, Küchen‑ oder Werkstattleitung, IT‑Betreuung und Bibliotheksarbeit – in wöchentliche Unterrichtsstunden umgerechnet werden.
Bundesministerium für Bildung und Frauen12/22/2015XXV
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die PD‑Nebenleistungsverordnung legt fest, wie verschiedene Zusatzaufgaben von Vertragslehrpersonen – z. B. Stellvertretungen, Küchen‑ oder Werkstattleitung, IT‑Betreuung und Bibliotheksarbeit – in wöchentliche Unterrichtsstunden umgerechnet werden.

Schwerpunkte

  • Stellvertretungen von Schulleitungen werden mit wöchentlichen Unterrichtsstunden gleichgehalten – je nach Anzahl der zugeordneten Lehrkräfte (bis 5, 5‑9,99 und ab 10 Vollbeschäftigungsäquivalente) gelten unterschiedliche Stundensätze.
  • Die Leitung von Betriebsküchen und die Betreuung von Praktikumsgruppen werden je nach Klassenanzahl mit festgelegten Wochenstunden (z. B. 4,862 h bis 7,293 h) gleichgestellt.
Dokumente (PDFs)
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Heinisch-Hosek Gabriele

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