Zusammenfassung
Die PD‑Nebenleistungsverordnung legt fest, wie verschiedene Zusatzaufgaben von Vertragslehrpersonen – z. B. Stellvertretungen, Küchen‑ oder Werkstattleitung, IT‑Betreuung und Bibliotheksarbeit – in wöchentliche Unterrichtsstunden umgerechnet werden.Bundesministerium für Bildung und Frauen12/22/2015XXV
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Zusammenfassung
Die PD‑Nebenleistungsverordnung legt fest, wie verschiedene Zusatzaufgaben von Vertragslehrpersonen – z. B. Stellvertretungen, Küchen‑ oder Werkstattleitung, IT‑Betreuung und Bibliotheksarbeit – in wöchentliche Unterrichtsstunden umgerechnet werden.Schwerpunkte
- Stellvertretungen von Schulleitungen werden mit wöchentlichen Unterrichtsstunden gleichgehalten – je nach Anzahl der zugeordneten Lehrkräfte (bis 5, 5‑9,99 und ab 10 Vollbeschäftigungsäquivalente) gelten unterschiedliche Stundensätze.
- Die Leitung von Betriebsküchen und die Betreuung von Praktikumsgruppen werden je nach Klassenanzahl mit festgelegten Wochenstunden (z. B. 4,862 h bis 7,293 h) gleichgestellt.
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