Zusammenfassung
Die Verordnung vom 6. März 2015 legt neue Gemeinden fest, für die das tägliche Pendeln zu den Studienorten Landeck (Tirol) und Seekirchen am Wallersee noch zumutbar ist, und bestimmt, dass in der Steiermark die alten Gemeindegrenzen von vor 2014 gelten.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/6/2015XXV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 6. März 2015 legt neue Gemeinden fest, für die das tägliche Pendeln zu den Studienorten Landeck (Tirol) und Seekirchen am Wallersee noch zumutbar ist, und bestimmt, dass in der Steiermark die alten Gemeindegrenzen von vor 2014 gelten.Schwerpunkte
- Neue Liste von Gemeinden, für die die tägliche Pendelstrecke nach Landeck (Tirol) noch zumutbar ist.
- Neue Liste von Gemeinden, für die die tägliche Pendelstrecke nach Seekirchen am Wallersee noch zumutbar ist.
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