Zusammenfassung
Die Sicherheitsakademie des Innenministeriums darf Bildungsangebote für Bedienstete und Dritte anbieten, wobei für Nicht‑Bundesbedienstete Kostenersatz von 4 Euro bzw. 11 Euro pro Unterrichtseinheit verlangt wird; die Verordnung gilt seit dem 1. Jänner 2016.Bundesministerium für Inneres12/22/2015XXV
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Sicherheitsakademie des Innenministeriums darf Bildungsangebote für Bedienstete und Dritte anbieten, wobei für Nicht‑Bundesbedienstete Kostenersatz von 4 Euro bzw. 11 Euro pro Unterrichtseinheit verlangt wird; die Verordnung gilt seit dem 1. Jänner 2016.Schwerpunkte
- Die Sicherheitsakademie ist für die Grundausbildung und die Ausbildung von Lehr‑ und Führungskräften des Bundesministeriums für Inneres zuständig.
- Sie darf Bildungsangebote für Personen außerhalb des Ministeriums anbieten und dafür Kostenersatz verlangen, wenn das Angebot im Zusammenhang mit ihren Aufgaben steht.
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