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Sicherheitsakademie – Bildungs- und Kostenregelungen (SIAK‑BV)
Verordnung vom 22.12.2015

Zusammenfassung

Die Sicherheitsakademie des Innenministeriums darf Bildungsangebote für Bedienstete und Dritte anbieten, wobei für Nicht‑Bundesbedienstete Kosten­ersatz von 4 Euro bzw. 11 Euro pro Unterrichtseinheit verlangt wird; die Verordnung gilt seit dem 1. Jänner 2016.
Bundesministerium für Inneres12/22/2015XXV
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Sicherheitsakademie des Innenministeriums darf Bildungsangebote für Bedienstete und Dritte anbieten, wobei für Nicht‑Bundesbedienstete Kosten­ersatz von 4 Euro bzw. 11 Euro pro Unterrichtseinheit verlangt wird; die Verordnung gilt seit dem 1. Jänner 2016.

Schwerpunkte

  • Die Sicherheitsakademie ist für die Grundausbildung und die Ausbildung von Lehr‑ und Führungskräften des Bundesministeriums für Inneres zuständig.
  • Sie darf Bildungsangebote für Personen außerhalb des Ministeriums anbieten und dafür Kosten­ersatz verlangen, wenn das Angebot im Zusammenhang mit ihren Aufgaben steht.
Dokumente (PDFs)
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