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Mauttarifverordnung 2015 – Festlegung der Lkw‑Mauttarife
Verordnung vom 22.12.2015

Zusammenfassung

Die Mauttarifverordnung 2015 legt Mauttarife nach Emissionsklasse und Achsenzahl fest, führt einen 25 % Aufschlag für die A13 ein, enthält Nacht‑Tarife und trat am 1. Jänner 2016 in Kraft.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/22/2015XXV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Mauttarifverordnung 2015 legt Mauttarife nach Emissionsklasse und Achsenzahl fest, führt einen 25 % Aufschlag für die A13 ein, enthält Nacht‑Tarife und trat am 1. Jänner 2016 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Tarife werden nach vier Emissionsklassen (A‑D) differenziert, wobei die umweltfreundlichsten Fahrzeuge in die günstigste Gruppe A fallen.
  • Der Grundkilometertarif für zweiachsige Fahrzeuge beträgt je nach Tarifgruppe zwischen 15,7 Cent und 21,3 Cent pro Kilometer (ohne Umsatzsteuer).
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


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