Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ergänzt die Liste der Kasernen, die als Betreuungsstellen dienen, um zwei neue Standorte und legt das Ende der bisherigen Einträge fest.Bundesministerium für Inneres12/22/2015XXV
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ergänzt die Liste der Kasernen, die als Betreuungsstellen dienen, um zwei neue Standorte und legt das Ende der bisherigen Einträge fest.Schwerpunkte
- Zwei neue Kasernen werden als Betreuungsstellen aufgenommen: Wallenstein‑Kaserne in Götzendorf an der Leitha (Ziffer 7) und Lager Oberhofenweg in St. Johann in Tirol (Ziffer 8).
- Die bisherigen Ziffern 1‑6 verlieren am 19. Juni 2016 ihre Gültigkeit.
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