Ökostromförderbeitragsverordnung 2016 – Festlegung des Ökostromförderbeitrags und Netzentgelte für 2016
Verordnung vom 23.12.2015Zusammenfassung
Die Ökostromförderbeitragsverordnung 2016 legt fest, dass Endverbraucher im Jahr 2016 einen zusätzlichen Beitrag von 37,11 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts zahlen müssen. Zusätzlich werden für jede Netzebene konkrete Gebühren für Netznutzung (Leistung, Arbeit) und Netzverlust definiert. Die Verordnung trat am 1. Jänner 2016 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft12/23/2015XXV
Umwelt
Energie
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Ökostromförderbeitragsverordnung 2016 legt fest, dass Endverbraucher im Jahr 2016 einen zusätzlichen Beitrag von 37,11 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts zahlen müssen. Zusätzlich werden für jede Netzebene konkrete Gebühren für Netznutzung (Leistung, Arbeit) und Netzverlust definiert. Die Verordnung trat am 1. Jänner 2016 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Ökostromförderbeitrag wird für das Jahr 2016 mit 37,11 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts festgelegt.
- Für das Netznutzungsentgelt (Leistung) werden für die Netzebenen 1‑7 konkrete Euro‑Beträge pro kW festgelegt (z. B. 1 484 € /kW für Ebene 1).
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