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Grundausbildungsverordnung für das BMF (2015)
Verordnung vom 29.12.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein einheitliches Grundausbildungsprogramm für alle Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen fest, definiert Lerninhalte, Rollen und Prüfungen und tritt am 29.12.2015 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen12/29/2015XXV
Bildung
Personalvertretung
Öffentlicher Sektor

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein einheitliches Grundausbildungsprogramm für alle Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen fest, definiert Lerninhalte, Rollen und Prüfungen und tritt am 29.12.2015 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen, die aufgrund des Vertragsbedienstetengesetzes oder des Beamten‑Dienstrechtsgesetzes eine Grundausbildung absolvieren müssen; ausgenommen ist der Anwaltsdienst der Finanzprokuratur.
  • Ziel der Grundausbildung ist, theoretisches und praxisorientiertes Basis‑ und Überblickswissen zu vermitteln, die Kultur und Werte des Finanzressorts zu vermitteln sowie die Fähigkeit zum Transfer von Wissen in die berufliche Praxis zu stärken.
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Schelling Johann Georg, Dr.

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3 - Niederösterreich



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