<!--[-->Änderung der Arzneitaxe – Sondernachlass für Hausapotheken‑ärztliche Umsätze<!--]-->
Änderung der Arzneitaxe – Sondernachlass für Hausapotheken‑ärztliche Umsätze
Verordnung vom 30.12.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung 465/2015 ändert die österreichische Arzneitaxe: Sie führt § 10c ein, der ab 2016 für Hausapotheken‑ärztliche Umsätze einen Sondernachlass von 3,85 % gewährt.
Bundesministerium für Gesundheit12/30/2015XXV
Apotheke
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 465/2015 ändert die österreichische Arzneitaxe: Sie führt § 10c ein, der ab 2016 für Hausapotheken‑ärztliche Umsätze einen Sondernachlass von 3,85 % gewährt.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph 10c wird eingeführt, der ab 2016 einen Sondernachlass von 3,85 % auf die Arzneitaxe für Hausapotheken‑ärztliche Umsätze mit begünstigten Beziehern vorsieht.
  • Der Sondernachlass bezieht sich auf die bestehenden Regelungen in den Paragraphen 3a Absatz 3 und 10 Absatz 4.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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