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Hochschul‑Qualitätssicherungsagenturen‑Verordnung 2015
Verordnung vom 09.03.2015

Zusammenfassung

Die Hochschul‑Qualitätssicherungsagenturen‑Verordnung 2015 legt fest, welche nationalen und internationalen Agenturen Audits an Universitäten und Fachhochschulen durchführen dürfen. Sie tritt am 1. April 2015 in Kraft und ersetzt die frühere Fassung von 2013.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft3/9/2015XXV
Bildung

Zusammenfassung

Die Hochschul‑Qualitätssicherungsagenturen‑Verordnung 2015 legt fest, welche nationalen und internationalen Agenturen Audits an Universitäten und Fachhochschulen durchführen dürfen. Sie tritt am 1. April 2015 in Kraft und ersetzt die frühere Fassung von 2013.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Qualitätssicherungsagenturen Audits an Universitäten und Fachhochschulen durchführen dürfen.
  • Die Verordnung tritt am 1. April 2015 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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