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BIFIE‑Erhebungsverordnung 2015 – Pflicht zur Mitwirkung an Bildungs‑Tests
Verordnung vom 09.03.2015

Zusammenfassung

Die 5. BIFIE‑Erhebungsverordnung regelt die Durchführung von Bildungs‑Tests (PIRLS, PISA) und begleitenden Erhebungen, legt Datenschutzbestimmungen fest und macht die Mitwirkung für teilnehmende Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
Bundesministerium für Bildung und Frauen3/9/2015XXV
Verwaltungsrecht
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die 5. BIFIE‑Erhebungsverordnung regelt die Durchführung von Bildungs‑Tests (PIRLS, PISA) und begleitenden Erhebungen, legt Datenschutzbestimmungen fest und macht die Mitwirkung für teilnehmende Schülerinnen und Schüler verpflichtend.

Schwerpunkte

  • Durchführung von Feldtests: im März 2015 PIRLS‑Tests an 42 Volksschulen, im April‑Mai 2015 PISA‑Tests an 41 Sekundarschulen, flächendeckende Deutsch‑Standard‑Überprüfungen im Mai‑Juni 2015 und Mathematik‑Pilotstudien im Mai 2015.
  • Indirekt personenbezogene Erhebungen zu schulischen und außerschulischen Lern‑ und Lebensbedingungen werden durchgeführt; sensible Daten (z. B. Herkunft, Berufsstand der Eltern) dürfen nicht erhoben werden.
Dokumente (PDFs)
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Heinisch-Hosek Gabriele

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