Ergänzung der Fachkräfteverordnung: neue Qualifikationsvoraussetzung für diplomierte Pflegekräfte
Verordnung vom 22.01.2015Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ergänzt die Fachkräfteverordnung um Ziffer 12 und definiert diplomierte Pflegekräfte mit begonnener Ergänzungsausbildung bis Ende 2014 als zulässige Fachkräfte.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/22/2015XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ergänzt die Fachkräfteverordnung um Ziffer 12 und definiert diplomierte Pflegekräfte mit begonnener Ergänzungsausbildung bis Ende 2014 als zulässige Fachkräfte.Schwerpunkte
- Nach § 1 Z 11 wird die neue Ziffer 12 eingefügt, die diplomierten Krankenpflegerinnen und -pfleger mit begonnener Ergänzungsausbildung bis Ende 2014 einbezieht.
- Die Ergänzung dient der Qualitätssicherung im Gesundheitssektor, indem sie eine zusätzliche Ausbildungspflicht für ausländische Pflegekräfte festlegt.
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