Lehrlingsentschädigung für Kraftfahrzeugverleihunternehmungen (Verordnung 51/2015)
Verordnung vom 12.03.2015Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmen fest: 500,50 €, 715,00 € bzw. 1 001,00 € je nach Lehrjahr. Zusätzlich erhalten Lehrlinge jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration in Höhe einer Monatsvergütung.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/12/2015XXV
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung für Lehrlinge bei Kraftfahrzeugverleihunternehmen fest: 500,50 €, 715,00 € bzw. 1 001,00 € je nach Lehrjahr. Zusätzlich erhalten Lehrlinge jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration in Höhe einer Monatsvergütung.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet und gilt für Unternehmen, die Kraftfahrzeuge ohne Fahrer verleihen, sowie für Lehrlinge im Beruf Bürokaufmann/-frau.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr 500,50 €, im 2. Lehrjahr 715,00 € und im 3. Lehrjahr 1 001,00 €.
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