Verordnung zur Satzungserklärung des Kollektivvertrags für die Sozial‑ und Gesundheitswirtschaft
Verordnung vom 12.03.2015Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag des Vereins Sozialwirtschaft Österreich als Satzung, sodass er für fast ganz Österreich (außer Vorarlberg) für soziale und gesundheitliche Dienstleister gilt, mit zahlreichen Ausnahmen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz3/12/2015XXV
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag des Vereins Sozialwirtschaft Österreich als Satzung, sodass er für fast ganz Österreich (außer Vorarlberg) für soziale und gesundheitliche Dienstleister gilt, mit zahlreichen Ausnahmen.Schwerpunkte
- Der Kollektivvertrag gilt für Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste, ausgenommen öffentliche Einrichtungen, Heilbade‑, Kur‑ und Krankenanstalten, Rettungs‑ und Sanitätsdienste sowie private Kindertagesstätten.
- Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich über die gesamte Republik Österreich, mit Ausnahme des Bundeslandes Vorarlberg.
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