Änderungen zur Ernennung von Bundesbeamten – Ergänzung des Begriffs „Finanzpolizei“ und Festlegung eines Inkrafttretensdatums
Verordnung vom 25.03.2015Zusammenfassung
Die Verordnung vom 25. März 2015 ergänzt im ersten Paragraphen den Begriff „Finanzpolizei“ nach „Steuerfahndung“ und fügt im dritten Paragraphen einen neuen Absatz ein, der das Inkrafttreten eines Teils der bestehenden Regelung zum 1. April 2015 festlegt.Bundesministerium für Finanzen3/25/2015XXV
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 25. März 2015 ergänzt im ersten Paragraphen den Begriff „Finanzpolizei“ nach „Steuerfahndung“ und fügt im dritten Paragraphen einen neuen Absatz ein, der das Inkrafttreten eines Teils der bestehenden Regelung zum 1. April 2015 festlegt.Schwerpunkte
- Im ersten Paragraphen wird nach dem Wort „Steuerfahndung“ das Wort „der Finanzpolizei“ eingefügt, um die Zuständigkeit klarer zu benennen.
- Im dritten Paragraphen wird ein neuer Absatz (2) ergänzt, der festlegt, dass ein Teil der Verordnung vom 3. September 2012 ab dem 1. April 2015 wirksam wird.
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